In den monatlich vom BAFA veröffentlichten Zahlen sind neben den Vorab-Anträgen nach dem neuen Online-Verfahren auch Anträge für im Jahr 2017 installierte Anlagen enthalten, da für sie noch bis September eine Übergangsfrist gilt. Bisher unterscheidet das BAFA nicht nach Neu- und Altfällen. Die monatliche Erhebung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zu den realen Heizungsverkäufen verzeichnet im Pelletbereich bis Mai 2018 gegenüber dem Vorjahr sogar einen zweistelligen Rückgang. Bentele: „Die im DEPV organisierten Hersteller arbeiten natürlich mit Hochdruck daran, dass aus den Vorab-Anträgen schnell eingebaute Kessel und Öfen werden. Verunsicherung beim Kunden, wann genau er den Auftrag erteilen darf, um die mehrere Tausend Euro betragende MAP-Förderung zu bekommen, sowie die hohe Auslastung im SHK-Handwerk bremsen die Wärmewende momentan leider stark.“ Laut BAFA darf der Heizungs-/Ofenbauer sofort nach Erhalt der Eingangsbestätigung beauftragt werden. Eine Zustellung des Förderbescheids müsse nicht abgewartet warten.
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